Enviromental Social Governance
Unsere Verantwortung
Der Klimawandel verändert die uns bekannte Welt rapide. Als Vermögensverwalter besteht unsere Aufgabe darin, den Mechanismus der Risikoübertragung von den Unternehmen auf die Anleger wirksam zu unterstützen.
Nachhaltig ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.
“OUR COMMON FUTURE” BERICHT/BRUNDTLAND BERICHT (1987)Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen der Serafin Asset Management GmbH
I. Allgemeine Erläuterungen
Die Serafin Asset Management GmbH fällt auf Grundlage der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, – insbesondere der Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung – in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU)2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Auf Grund unserer Position als Finanzdienstleister bekennen wir als Serafin Asset Management GmbH uns zu unserer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft. Wir erkennen, dass wir an einer Schnittstelle sitzen, die eine besondere Verantwortung gegenüber allen unseren Stakeholdern bedeutet. Daher haben wir auch ein eigenes Interesse daran die Nachhaltigkeitsrisiken unserer Anlagen möglichst minimal zu halten.
Als ganzheitlicher Vermögensverwalter ermöglichen wir unseren Kunden jedoch aus Diversifizierungszwecken auch solche Anlagen, die Nachhaltigkeitsrisiken nicht explizit berücksichtigen.
II. Definition von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken, oder auch „ESG-Risiken“ (Environmental, Social and Governance), stellen ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken, die potenziell einen materiellen negativen Einfluss auf den Wert einer Anlage haben könnten, sind:
Umwelt-Nachhaltigkeitsrisiken wie Klimawandel, Kohlenstoffemissionen, Luftverschmutzung, steigende Meeresspiegel oder Küstenüberschwemmungen oder Waldbrände;
Soziale Nachhaltigkeitsrisiken wie Menschenrechtsverletzungen, Menschenhandel, Kinderarbeit oder Geschlechterdiskriminierung; und
Governance-Nachhaltigkeitsrisiken wie ein Mangel an Vielfalt im Vorstand oder Führungsgremium, Verletzung oder Einschränkung der Rechte von Aktionären, Gesundheits- und Sicherheitsbedenken für die Belegschaft, Korruption, Steuerunehrlichkeit, schlechte Sicherheitsvorkehrungen für personenbezogene Daten oder IT-Sicherheit oder andere dolose Handlungen in einem Unternehmen sein, die dem Ruf des Unternehmens schädigen oder deren Geschäftstätigkeit und damit auch den Wert der durch den Kunden getätigten Investition schaden können.
Wichtiger Hinweis: Von den Nachhaltigkeitsrisiken sind die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu unterscheiden. Während Nachhaltigkeitsrisiken aufzeigen, welche Auswirkungen der Klimawandel auf die Wirtschaft bzw. Unternehmen hat, haben nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen eine ökologische Bedeutung und spiegeln den Einfluss der Wirtschaft bzw. von Unternehmen auf das Klima wider. Beispiele sind Treibhausgasemissionen oder der Verbrauch fossiler Brennstoffe, die den Klimawandel beschleunigen.

III. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
In Abhängigkeit der Anlagestrategie hat Serafin Asset Management nachfolgende Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken festgelegt:
- Einsatz von ESG-Rating Modellen (z.B. MSCI ESG Ratings) unter Vorgabe von Mindest-Scores in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung für die einzelnen Finanzinstrumente bzw. Unternehmen.
- Einsatz von Investmentfonds, deren Anlagepolitik eine ganzheitliche ESG-Integration umfasst.
- Einsatz von Investmentfonds, die spezifische Ausschlusskriterien für umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte eingerichtet haben (negative Screening).
Diese Ausschlusskriterien können Emittenten mit Verstößen gegen den UN Global Compact sowie genau definierten Umsatzanteilen in kontroversen Geschäftsbereichen betreffen. Zu den genannten Geschäftsbereichen gehören unter anderem kontroverse Waffen (z.B. Kluster-Munition, Landminen, biologische Waffen), Nuklearwaffen, Alkohol, Glücksspiel, Unterhaltung für Erwachsene, Tabak und räuberischer Kreditvergabe.
Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken finden ausschließlich in solchen Anlagestrategien wieder, die ökologische und / oder soziale Merkmale bewerben oder eine nachhaltige Investition als Ziel haben. Der Umfang der eingesetzten Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (bspw. der festgelegte Mindest-Score des ESG-Ratings) kann je nach Anlagestrategie unterschiedlich ausfallen.
IV. Keine Berücksichtigung von wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Aktuell berücksichtigt die Serafin Asset Management GmbH keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 Absatz 1 (b) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung), da der regulatorische Rahmen noch nicht vollständig umgesetzt wurde. Aufgrund eines Mangels an leicht verfügbaren Daten sowie mit der Regulatorik verbundenen Unklarheiten glauben wir, dass Unternehmen und Marktdatenanbieter noch nicht bereit sind, alle notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen, um die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu identifizieren, zu steuern und zu überwachen.
Wir stehen den regulatorischen Bedingungen grundsätzlich positiv gegenüber und werden die regulatorischen Entwicklungen weiterhin genau beobachten und unsere Entscheidung bzgl. der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach der vollständigen Umsetzung des Regulierungsrahmens sowie bei Verfügbarkeit der notwendigen Information überdenken.
V. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
In die Vergütung unserer Mitarbeiter und Geschäftsführer fließen keine Faktoren ein, die einer nachhaltigen Entwicklung entgegenstehen. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Änderungshistorie:
Änderung zum 20.04.2023: Konkretisierung der verschiedenen Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Abschnitt III.)