Enviromental Social Governance

Unsere Verantwortung

Der Klimawandel verändert die uns bekannte Welt rapide. Als Vermögensverwalter besteht unsere Aufgabe darin, den Mechanismus der Risikoübertragung von den Unternehmen auf die Anleger wirksam zu unterstützen.

Nachhaltig ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.

“OUR COMMON FUTURE” BERICHT/BRUNDTLAND BERICHT (1987)

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen der Serafin Asset Management GmbH

I. Allgemeine Erläuterungen

Die Serafin Asset Management GmbH fällt auf Grundlage der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, – insbesondere der Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung – in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU)2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Auf Grund unserer Position als Finanzdienstleister bekennen wir als Serafin Asset Management GmbH uns zu unserer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft. Wir erkennen, dass wir an einer Schnittstelle sitzen, die eine besondere Verantwortung gegenüber allen unseren Stakeholdern bedeutet. Daher haben wir auch ein eigenes Interesse daran die Nachhaltigkeitsrisiken unserer Anlagen möglichst minimal zu halten.

Als ganzheitlicher Vermögensverwalter ermöglichen wir unseren Kunden jedoch aus Diversifizierungszwecken auch solche Anlagen, die Nachhaltigkeitsrisiken nicht explizit berücksichtigen.

II. Definition von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken, oder auch „ESG-Risiken“ (Environmental, Social and Governance), stellen ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken, die potenziell einen materiellen negativen Einfluss auf den Wert einer Anlage haben könnten, sind:

Umwelt-Nachhaltigkeitsrisiken wie Klimawandel, Kohlenstoffemissionen, Luftverschmutzung, steigende Meeresspiegel oder Küstenüberschwemmungen oder Waldbrände;

Soziale Nachhaltigkeitsrisiken wie Menschenrechtsverletzungen, Menschenhandel, Kinderarbeit oder Geschlechterdiskriminierung; und

Governance-Nachhaltigkeitsrisiken wie ein Mangel an Vielfalt im Vorstand oder Führungsgremium, Verletzung oder Einschränkung der Rechte von Aktionären, Gesundheits- und Sicherheitsbedenken für die Belegschaft, Korruption, Steuerunehrlichkeit, schlechte Sicherheitsvorkehrungen für personenbezogene Daten oder IT-Sicherheit oder andere dolose Handlungen in einem Unternehmen sein, die dem Ruf des Unternehmens schädigen oder deren Geschäftstätigkeit und damit auch den Wert der durch den Kunden getätigten Investition schaden können.

Wichtiger Hinweis: Von den Nachhaltigkeitsrisiken sind die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu unterscheiden. Während Nachhaltigkeitsrisiken aufzeigen, welche Auswirkungen der Klimawandel auf die Wirtschaft bzw. Unternehmen hat, haben nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen eine ökologische Bedeutung und spiegeln den Einfluss der Wirtschaft bzw. von Unternehmen auf das Klima wider. Beispiele sind Treibhausgasemissionen oder der Verbrauch fossiler Brennstoffe, die den Klimawandel beschleunigen.

III. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

In Abhängigkeit der Anlagestrategie hat Serafin Asset Management nachfolgende Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken festgelegt:

  • Einsatz von ESG-Rating Modellen (z.B. MSCI ESG Ratings) unter Vorgabe von Mindest-Scores in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung für die einzelnen Finanzinstrumente bzw. Unternehmen.
  • Einsatz von Investmentfonds, deren Anlagepolitik eine ganzheitliche ESG-Integration umfasst.
  • Einsatz von Investmentfonds, die spezifische Ausschlusskriterien für umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte eingerichtet haben (negative Screening).

Diese Ausschlusskriterien können Emittenten mit Verstößen gegen den UN Global Compact sowie genau definierten Umsatzanteilen in kontroversen Geschäftsbereichen betreffen. Zu den genannten Geschäftsbereichen gehören unter anderem kontroverse Waffen (z.B. Kluster-Munition, Landminen, biologische Waffen), Nuklearwaffen, Alkohol, Glücksspiel, Unterhaltung für Erwachsene, Tabak und räuberischer Kreditvergabe.

Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken finden ausschließlich in solchen Anlagestrategien wieder, die ökologische und / oder soziale Merkmale bewerben oder eine nachhaltige Investition als Ziel haben. Der Umfang der eingesetzten Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (bspw. der festgelegte Mindest-Score des ESG-Ratings) kann je nach Anlagestrategie unterschiedlich ausfallen. Die konkrete Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken können den vorvertraglichen Informationen entnommen werden.

IV. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt
(z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale- und Arbeitnehmerbelange haben und auch
der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Vor diesem Hintergrund hat der europäische Gesetzgeber konkrete Nachhaltigkeitsfaktoren und Messgrößen definiert, um den Einfluss des Unternehmens auf die Umwelt zu messen. Aktuell berücksichtigt die Serafin Asset Management GmbH im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 Absatz 1 (b) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung). Eine systematische Erfassung und Bewertung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können wir derzeit aufgrund eines Mangels an leicht verfügbaren Daten noch nicht durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen und Produktanbieter Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit wir diese Informationen als Entscheidungsgrundlage berücksichtigen können.

Wie werden das wachsende Angebot von ESG-Daten auf dem Markt und die Qualität der von den Produktanbietern zur Verfügung gestellten Informationen beobachten und über den Aufbau eines entsprechenden Prozesses entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen Daten es zulässt. Eine vollumfängliche Prüfung der Datenqualität und -quantität wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.

V. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Aktuell berücksichtigt die Serafin Asset Management GmbH im Rahmen der Anlageberatung keine nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 Absatz 1 (b) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung). Wir verweisen hierbei auf die Erklärung in Abschnitt IV.

VI. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

In die Vergütung unserer Mitarbeiter und Geschäftsführer fließen keine Faktoren ein, die einer nachhaltigen Entwicklung entgegenstehen. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Änderungshistorie:

Änderung zum 20.04.2023: Konkretisierung der verschiedenen Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Abschnitt III).

Änderung zum 12.01.2024: Ergänzung des Abschnitts V „Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung“.

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Alleinverbindliche Grundlage für die Zeichnung und die Ausgabe von Fondsanteilen sind die jeweils gültigen wesentlichen Anlegerinformationen, der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen in Verbindung mit dem jeweils letzten Jahres- und/oder Halbjahresbericht des jeweiligen Fonds.

Eine Finanzanlage ist mit Risiken verbunden. Der Wert eines Fondsanteils bzw. einer Anlage sowie das hieraus bezogene Einkommen können Schwankungen unterliegen und sind nicht garantiert. Es kann sein, dass der Anleger nicht die gesamte Summe zurückerhält. Die vergangene Performance ist kein Hinweis auf die zukünftig zu erwartende Performance.

Die nachfolgenden Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information; sie stellen keine Beratung oder sonstige Empfehlung durch Serafin Asset Management dar und dürfen nicht als eine solche verstanden werden. Vor einer etwaigen Anlageentscheidungen sollten Benutzer eingehend prüfen, ob die Anlage für ihre individuelle Situation und ihre persönlichen Ziele geeignet ist und sich hierzu von ihrem Steuer-, Rechts, Finanz-, Anlage- oder sonstigen Berater beraten lassen.

Für Website-Besucher mit Standort Deutschland: Beachten Sie die weiteren Rechtlichen Hinweise sowie die Datenschutzerklärung.

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Jede Person, die eine US-Person (entsprechend der Definition des Begriffes „U.S. Person“ gemäß Regulation S des U.S. Securities Act von 1933) ist, ist nicht berechtigt, in die auf dieser Webseite angegebenen Investmentfonds zu investieren. Hiermit versichere ich, dass ich weder Staatsangehöriger noch Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika bin und auch keinen Geschäftssitz in den Vereinigten Staaten von Amerika habe und insbesondere keine US-Person (entsprechend der Definition des Begriffes „U.S. Person“ gemäß Regulation S des Securities Act von 1933) bin.

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